Auflage Generelles Projekt 2014 / UVB / ZPL

Generelles Projekt

Die Genossenschaftsversammlung hat am 28. Februar 2013 die Grundsätze beschlossen, nach denen die Vollzugskommission und die Ingenieurgemeinschaft Sutter/oekoskop zusammen mit der Fachstelle Melioration das Generelle Projekt ausgearbeitet haben. Enthalten sind alle Massnahmen betreffend Landwirtschaft, Wegnetz, Hochwasser und Ökologie, die im Rahmen der Melioration umgesetzt werden sollen. Es wurde versucht, möglichst alle Wünsche, Interessen und Auflagen zu berücksichtigen und ein ausgewogenes Projekt auszuarbeiten. Die Stellungnahmen der Bundesämter und die Umweltverträglichkeitsprüfung zeigen, dass dies gelungen ist.

Die Vollzugskommission Brislach legt im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain, gestützt auf Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (SR 910.1), Art. 12 und 12 a - 12 g des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (SR 451) sowie gestützt auf §§ 29a und 30 des Landwirtschaftsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft vom 8. Januar 1998 (SGS 510) und §§ 16 Absatz 1, 17, 52 Absatz 1 Buchstabe b, 57 und 58 der Bodenverbesserungsverordnung des Kantons Basel-Landschaft vom 15. Juni 2010 (SGS 515.11), das Generelle Projekt der Gesamtmelioration Brislach zusammen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht vom 1. Mai 2015 bis zum 31. Mai 2015 öffentlich auf.

Die Gemeinden Brislach und Zwingen sowie die Grundeigentümer/innen im Beizugsgebiet werden schriftlich und eingeschrieben über die Auflage orientiert. Bei gemeinschaftlichem Eigentum sind die Empfänger/innen von Gesetzes wegen verpflichtet, die weiteren Berechtigten rechtzeitig über die öffentliche Auflage zu informieren.

Vom 1. Mai 2015 bis zum 31. Mai 2015 können Sie auf der Gemeindeverwaltung Brislach, Breitenbachstrasse 7, 4225 Brislach zu den ordentlichen Öffnungszeiten Einsicht in die Unterlagen nehmen. Sämtliche Auflageakten finden Sie zudem unter www.melioration-brislach.ch und https://gis1.sutterag.ch/Brislach/BM3.asp.

Eine gute Möglichkeit sich über das Generelle Projekt zu informieren und Fragen zu stellen besteht an der oben erwähnten Genossenschaftsversammlung. Bitte benützen Sie auch die Infoabende im Gemeindesaal Brislach (6., 7., 12. und 21. Mai 2015 jeweils 18.00 bis 20.30 Uhr), an denen Ihnen die Fachleute gerne persönlich Auskunft geben.

Für Fragen stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung: Martin Bucher (Präsident Vollzugskommission, 079 272 03 56), Andreas Brodbeck (INGE Sutter/oekoskop 061 795 97 93) und Christian Kröpfli (Leiter Fachstelle Melioration, 061 552 21 93).

Zonenplanung Landschaft

Gestützt auf das Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft vom 8. Januar 1998 erlässt die Gemeinde Zonenvorschriften (§ 18) und lädt die Bevölkerung vorgängig zur Information und Mitwirkung ein (§ 7). Das öffentliche Informations- und Mitwirkungsverfahren zu den Zonenvorschriften Landschaft findet vom 1. Mai 2015 bis zum 31. Mai 2015 statt. Gegenstand der Mitwirkung sind die Entwürfe des Zonenplans Landschaft, des Zonenreglements Landschaft und des Strassennetzplanes Landschaft.

Die Gemeinden Brislach und Zwingen sowie die Grundeigentümer/innen im Beizugsgebiet werden mit diesem Schreiben schriftlich und eingeschrieben auf das Verfahren hingewiesen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum sind die Empfänger/innen von Gesetzes wegen verpflichtet, die weiteren Berechtigten rechtzeitig zu informieren.

Vom 1. Mai 2015 bis zum 31. Mai 2015 können Sie auf der Gemeindeverwaltung Brislach, Breitenbachstrasse 7, 4225 Brislach zu den ordentlichen Öffnungszeiten Einsicht in die Unterlagen nehmen. Sämtliche Auflageakten finden Sie zudem unter www.melioration-brislach.ch und https://gis1.sutter-ag.ch/brislach.

Eine gute Möglichkeit sich über Zonenplanung Landschaft zu informieren und Fragen zu stellen besteht an der oben erwähnten Genossenschaftsversammlung. Bitte benützen Sie auch die Infoabende im Gemeindesaal Brislach (6., 7., 12. und 21. Mai 2015 jeweils 18 bis 20.30 Uhr), an denen Ihnen die Fachleute gerne persönlich Auskunft geben. Für Fragen stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung: Martin Bucher (Präsident Vollzugskommission, 079 272 03 56), Andreas Brodbeck (INGE Sutter/oekoskop 061 795 97 93) und Christian Kröpfli (Leiter Fachstelle Melioration, 061 552 21 93).

Sachdienliche Einwände oder Vorschläge sind eingeschrieben innert der Auflagefrist bis spätestens am 31. Mai 2015 (Poststempel) zu richten an: Gesamtmelioration Brislach - Zonenplanung Landschaft, Präsident Martin Bucher, c/o Gemeindeverwaltung, Breitenbachstrasse 7, 4225 Brislach.

976-0101g_GP_Technischer Bericht_Brislach_150428.pdf
986-0101g_GP10_Oekologie_Tabelle_Auflage-23Juni14_brislach.pdf
986-0101g_GP10_Wasserhaushalt_Tabelle_Auflage-23April15.pdf
986-0101g_GP10_Wegnetz Normalprofile_Auflage-23Juni14_brislach.pdf
986-0101g_GP10_Wegnetz_Tabelle_Auflage-23Juni14_brislach.pdf
2016.10.18 Grundsatzverfügung BLW.pdf
Brislach Zonenplanung Landschaft Fruchtfolgeflächen Mitwirkung.pdf
Brislach Zonenplanung Landschaft Planungsbericht Mitwirkung.pdf
Brislach Zonenplanung Landschaft Strassennetzplan Mitwirkung.pdf
Brislach Zonenplanung Landschaft Zonenplan Mitwirkung.pdf
Brislach Zonenplanung Landschaft Zonenreglement Mitwirkung.pdf
976-0102g_UVB_Brislach_150120.pdf
GM_Brislach_Beizugsgebiet_Orthophoto-k.pdf
GM_Brislach_Plan_Oekologie_150423-k.pdf
GM_Brislach_Plan_Wasserhaushalt_150428-k.pdf
GM_Brislach_Wegnetzplan_150423-k.pdf
Melioration Brislach Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichts.pdf