Zwischenbericht November 2013

Gepostet am: 20.11.2013 19:26:09

Alter Bestand

Alle Einsprachen konnten in Verhandlungen zwischen den betroffenen Grundeigentümern und der Schätzungskommission gütlich geeinigt werden.

Speziell zu erwähnen ist zum Alten Bestand, dass hier einige wenige Grundeigentümer Flächenunterschiede zwischen der Grundbuchfläche und der effektiven technischen Fläche erfahren haben. Die grosse Burgerparzelle 950 zeigte diesbezüglich eine unüblich hohe Abweichung zu Ungunsten des Besitzers. Bei der Suche nach dem Grund für die grosse Abweichung stellte die Technische Leitung fest, dass die Abgrenzung zwischen der Waldparzelle 951 und der Landwirtschaftsparzelle 950 im Grundbuch fehlerhaft waren. Umso erfreulicher ist es, dass schlussendlich alle Einsprachen gütlich bereinigt werden konnten.

Die Genehmigungsakten wurden Ende Oktober der regierungsrätlichen Expertenkommission für Meliorationen übergeben. Diese wird den Genehmigungsantrag zu Handen des Regierungsrats stellen, was mangels unbereinigter Einsprachen eine reine Formsache sein dürfte.

Workshops Landschaftsvisualisierung

Im Rahmen des Generellen Projekts der Gesamtmelioration Brislach und als Mitwirkung zum Zonenplan Landschaft durfte die Vollzugskommission am Mittwoch 28. August und Dienstag 24. September zahlreiche Interessierte zu verschiedenen Themen der Melioration und Landschaft begrüssen. Im Auftrag des Gemeinderats hat das Institut für Raum- und Landschaftsentwicklung der ETH mithilfe neuster grafischer Hilfsmittel aufgezeigt, wie Meliorationsmassnahmen unseren Lebensraum verändern können.

Als Grundlage für die 3D-Landschaftsvisualisierung dienten drei Szenarien (Schwergewicht Landwirtschaft, Ausgewogen und Schwergewicht Ökologie) welche die Vollzugskommission in Zusammenarbeit mit der technischen Leitung und der Kant. Fachstelle Melioration ausgearbeitet haben. Die drei Szenarien unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Menge an Ökologischen Massnahmen und Obstbäumen sowie dem Grad der Arrondierung (Zusammenlegung). Die Szenarien sind nicht parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich und daher nicht zu vergleichen mit dem Generellen Projekt, welches die Vollzugskommission parallel dazu erarbeitet und später öffentlich auflegt.

Unter der Leitung von Frau Dr. Ulrike Wissen Hayek haben die Doktorandin Madeleine Manyoky und der Student Oliver Deseö anhand der drei vorgegebenen Szenarien, mit Hilfe einer sog. Game-Engine die landschaftlichen Auswirkungen visuell realitätsgetreu dargestellt. Anlässlich der beiden Workshops wurden die Visualisierungen / Videosequenzen der drei Szenarien der Ist-Situation auf drei grossen Leinwänden gegenüber gestellt.

Der Weg hierzu sowie das Resultat dieser Forschungsarbeit dient nicht nur uns bzw. der Vollzugskommission sondern auch der ETH welche mit dieser Arbeit herausfinden möchte wie die Mitwirkung durch die Bevölkerung mit diesem modernen Hilfsmittel unterstützen kann. In diesem Sinne dürfen Sie als Besucher der Workshops stolz darauf sein, an diesem interessanten und zukunftsträchtigen Forschungsprojekt mitgewirkt zu haben. Herzlichen Dank kann Frau Wissen, Frau Manyoky und Herrn Deseö.

Als Fazit aus dem Workshop sind folgende Punkte speziell erwähnenswert. An beiden Workshops wurde konstruktiv diskutiert und alle Meinungen zur Melioration und zur Landschaft Brislach hatten Platz und fanden Gehör. Die Vollzugskommission und der Gemeinderat bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die tolle Mitwirkung im Generellen Projekt und der Zonenplanung Landschaft. Die zahlreichen Voten und Ideen wurden gesammelt und fliessen in die weitere Planung ein. Die Teilnehmenden wünschen sich gute Produktionsgrundlagen für die Landwirtschaft mit einer hohen Landschaftsqualität und einer intakten Natur. Die geplanten und vorgeschlagenen Massnahmen wurden mehrheitlich positiv aufgenommen. Die beiden Workshops haben die Vollzugskommission in ihrer bisherigen Planung bestätigt und gezeigt, dass bei der Erarbeitung des „Generelles Projekt“ die richtigen Massnahmen massvoll festgelegt wurden.

Generelles Projekt

In mehreren Sitzungen haben die Technische Leitung, die Fachstelle Melioration und die Vollzugskommission gemeinsam das "Generelle Projekt" erarbeitet. Dieses ist sozusagen der kreative, planerische Teil des Meliorationsverfahrens, in welchem das zukünftige Wegnetz sowie die Landschaft durch entsprechende Massnahmen gestaltet werden. Mögliche Massnahmen können sein: Neubau oder Rückbau von Wegen, Massnahmen im Wasserhaushalt wie die Sanierung von Drainagen, Offenlegung von Hauptleitungen zur Sammlung und Ableitung von Starkniederschlägen am Rande der Bauzone, Anlegen von ökologischen Ausgleichsobjekten wie Bächlein (z.B. entlang der geöffneten Hauptleitungen), Hecken oder Baumreihen zur ökologischen Vernetzung usw.

Das Landwirtschaftsgebiet ist einerseits Ertragsgrundlage unserer Landwirte und andererseits auch Lebensraum freilebender Tiere sowie Freizeit- und Erholungsraum für die gesamte Bevölkerung. Es ist nun die grosse Herausforderung der Planungsgruppe einen Vorschlag zu erarbeiten, zu welchem sich alle Interessengruppen einverstanden erklären können.

Sie haben bereits zu einem früheren Zeitpunkt in einer Bevölkerungsumfrage zu Handen der Vollzugskommission Ihre Meinungen und Ideen zur Gestaltung unseres Lebensraums einbringen können. Diese wurden selbstverständlich nach Möglichkeit der Planungsgruppe in das "Generelle Projekt" eingebaut.

Die grosse Perimeterfläche der Melioration Brislach erfordert gemäss Umweltschutzgesetz respektive der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung einen Umweltverträglichkeitsbericht. Der Entwurf des „Generellen Projekts“ sowie der Umweltverträglichkeitsbericht werden voraussichtlich im 1. Quartal 2014 fertig gestellt sein und durch die Vollzugskommission zu Handen der Kantonalen Vorprüfung sowie der Stellungnahme des Bundesamtes für Landwirtschaft verabschiedet. Auf die Dauer der Kantonalen Vorprüfung hat die Vollzugskommission leider keine Einflussmöglichkeiten. Der grosse Perimeter und die vielen spannenden Themen, welche im Generellen Projekt behandelt werden, machen aus der Melioration Brislach ein vielseitiges und komplexes Projekt, was die kantonalen Fachstellen bei der Vorprüfung vor eine interessante Herausforderung stellen wird. Sobald der Vorprüfungsbericht vorliegt kann die Vollzugskommission allfällig erforderliche Anpassungen des Generellen Projekts vornehmen und das Planwerk auf der Gemeinde Brislach öffentlich auflegen. Alle Grundeigentümer mit gemeldetem Wohnsitz in der Schweiz werden persönlich und schriftlich über die öffentliche Auflage des Generellen Projekts informiert, gleich wie beim Alten Bestand.

Nächste Schritte

Das Generelle Projekt ist einer der wichtigsten Meilensteine im Meliorationsverfahren. Nachdem das Generelle Projekt öffentlich aufgelegen ist, werden die eingegangenen Einsprachen durch die Schätzungskommission und die Expertenkommission für Meliorationen des Regierungsrats behandelt. Sobald alle Einsprachen entschieden sind und das Generelle Projekt in seiner Rechtskraft erwachsen ist, kann das Bundesamt für Landwirtschaft die Grundsatzverfügung erteilen. Liegt diese Grundsatzverfügung vor, so können die nächsten Planungsschritte erarbeitet werden.

Die Schätzungskommission wird die Neuzuteilung erarbeiten. Hierzu werden alle Grundeigentümer im Beizugsgebiet (Perimeter der Melioration) zu den sog. Wunschtagen eingeladen. Dort kann jeder Grundeigentümer im Rahmen des Möglichen seine Neuzuteilungswünsche äussern. Dies ist ein iterativer Vorgang, d.h. es werden teilweise mehrere Gespräche mit den Grundeigentümern notwendig sein bis ein durch alle Grundeigentümer akzeptabler Neuzuteilungsentwurf vorliegt. Mit einer persönlichen Einladung dürfen Sie voraussichtlich nicht vor Ende 2014 rechnen.

Parallel zum Neuzuteilungsentwurf wird der Zonenplan Landschaft erarbeitet, zu welchem nicht nur die betroffenen Grundeigentümer sondern die ganze Bevölkerung mitwirken kann und soll. Die beiden Workshops zur Landschaft waren bereits eine erste Mitwirkung. Mithilfe von langjährigen Verträgen und/oder entsprechenden Verankerungen im Zonenplan Landschaft wird der Bestand von ökologischen Massnahmen wie z.B. einer Hecke langfristig gesichert. Auch hierzu werden Sie angemessen und wie gesetzlich vorgesehen mitwirken können.

Organisatorisches

Bitte melden Sie der Vollzugkommission Adressänderungen, dies ist Ihre Pflicht! Nur so können wir Sie auch schriftlich erreichen! Handänderungen und Grundbuchmutationen im Perimeter werden uns zwar alle gemeldet, jedoch mit einer gewissen Verzögerung. Daher kann es durchaus vorkommen, dass Sie ein nicht zutreffendes Schreiben oder eine unberechtigte Arenbeitragsrechnung erhalten. Bitte melden Sie sich in solchen Fällen bei uns.

Um Kosten und Aufwand in Grenzen zu halten, wird jeweils nur eine Person einer Ordnungsnummer angeschrieben. Wurde uns eine bevollmächtigte Person zur Ordnungsnummer gemeldet, so schreiben wir diese an, wurde uns keine gemeldet, so hat die Vollzugskommission nach bestem Wissen und Gewissen eine Person ausgewählt. Sollten Sie hier Änderungswünsche haben, melden Sie uns dies bitte.

Brislach, im November 2013, Präsident der Meliorationsgenossenschaft Brislach, Martin Bucher