Vorzeitiger Neuantritt und weitere News

Gepostet am: 18.06.2023

Sehr geehrte GrundeigentümerInnen, liebe BrislacherInnen

Gerne möchte Sie die Vollzugskommission (VK) kurz über den Stand des Meliorationsverfahrens informieren:

Die Schätzungskommission (SK), die Technische Leitung (TL) sowie das Ressort Melioration des Ebenrains, Landwirtschaftliches Zentrum des Kantons Basel Landschaft (FM) haben die Einsprachen zur Neuzuteilung grösstenteils gütlich mit den Einsprechern einigen können und die Neuzuteilung anfangs April der regierungsrätlichen Expertenkommission für Meliorationen zur weiteren Behandlung übergeben. Nach $ 5 der Bodenverbesserungsverordnung des Kt. BL stellt diese dem Regierungsrat Antrag zum Entscheid über die unerledigten Einsprachen und zur Genehmigung der Neuzuteilung.

Gemäss Rücksprache des Ressorts Melioration bei der Expertenkommission, steht aufgrund der noch nicht erledigten Einsprachen einem Vorzeitigen Neuantritt der Bewirtschaftung nichts entgegen. Vorzeitiger Neuantritt heisst so viel wie, dass die Bewirtschaftung der Landwirtschaftlichen Flächen von der alten zu neuen Parzellenstruktur umgestellt werden soll. Deshalb hat die VK die Bewirtschafter im Meliorationsperimeter zu einer Besprechung eingeladen, an welcher sich die Bewirtschafter grossmehrheitlich dazu entschieden haben, diesen Herbst den vorzeitigen Neuantritt diesen Herbst anzustreben. Daraufhin hat die VK bei FM den Vorzeitigen Neuantritt beantragt. Diesen hat der Regierungsrat Ende Mai bereits beschlossen, derzeit läuft die 10-tägige Beschwerdefrist. Wenn keine Beschwerden eingehen, steht der Umstellung der Bewirtschaftung diesen Herbst nichts mehr im Wege. Dies wird wohl für die Landwirte einer der grössten Nutzen des Meliorationsverfahrens sein und für die Bevölkerung auch gut wahrnehmbar sein.

Was Bedeutet der Vorzeitige Neuantritt für die privaten, nicht bewirtschaftenden Grundeigentümer im Meliorationsperimeter? Sie wurden im Rahmen der Wunschtage gefragt ob und wem sie ihre neuzugeteilte Parzelle(n) verpachten möchten. Diesen Wunsch hat die SK beim Entwurf der Neuzuteilung bzw. aktuell bei der Ausarbeitung des Pachtlandvorschlages berücksichtigt. D.h. sie hat die Parzelle(n) dort zugeteilt, wo der betreffende Bewirtschafter zukünftig bewirtschaften wird. Der Pachtlandvorschlag ist wie der Name schon sagt ein Vorschlag an die Grundeigentümer und Bewirtschafter. In den Statuten der Meliorationsgenossenschaft ist festgelegt, dass die Bewirtschafter vor und nach dem Meliorationsverfahren etwa gleichviel Pachtland haben sollen. Gleichviel wird nicht möglich sein, da aufgrund der Ausscheidung von Meliorationsobjekten wie Ausdolungen, Hecken und Wegen die zu verteilenden Flächen sich um den «Allgemeinen Abzug» reduzieren. Es steht also insgesamt weniger Fläche zur Verfügung, welche gerecht auf alle Landwirte verteilt werden soll – eine sehr schwierige Aufgabe für die SK welche weitere Einflussfaktoren zu berücksichtigen hat. Der Pachtlandvorschlag befindet sich derzeit noch in Überarbeitung und wird voraussichtlich noch im Juni finalisiert werden. Es ist geplant die Grundeigentümer noch vor den Sommerfeien zur nächsten Genossenschafterversammlung einzuladen, welche voraussichtlich im August stattfinden wird. Zusammen mit der Einladung wird den Grundeigentümern der Pachtlandvorschlag bekannt gegeben und zusätzliche Informationen wie z.B. zu Pachtverträgen abgegeben.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Vorzeitigen Neuantritt von Amtswegen alle bisherigen Pachtverträge aufgehoben werden. Es ist Sache der Grundeigentümer und Bewirtschafter untereinander neue Pachtverträge abzuschliessen. Wir bitten die Grundeigentümer dem Pachtlandvorschlag des SK zu folgen, nur so kann sichergestellt werden, dass a) eine sinnvolle Bewirtschaftung ermöglicht wird und keine neue Zerstückelung der Bewirtschaftung entsteht und b) alle Bewirtschafter abzüglich dem «Allgemeinden Abzug» in etwa wieder gleichviel Pachtland bewirtschaften dürfen. Kein bzw. möglichst wenig Pachtland zu verlieren ist eine existenzielle Frage für die Bewirtschafter, deswegen appelliert die VK an die Grundeigentümer sich an den Pachtlandvorschlag der SK zu halten. Die Bewirtschafter wiederum wurden gebeten sich solidarisch mit Ihren Berufskollegen zu verhalten und sich auch an den Pachtlandvorschlag zu halten, d.h. nicht zu versuchen Pachtland zu pachten, welches die SK für einen anderen Bewirtschafter vorgesehenhat.

Brislach, 06.06.2023, im Namen der Vollzugskommission, Martin Bucher, Präsident der Meliorationsgenossenschaft