Generelles Projekt in Vorprüfung bei Bund und Kanton

Gepostet am: 25.10.2014 11:35:58

Liebe Genossenschafter

es ist an der Zeit Sie über den Stand unseres gemeinsamen Projekts zu infomieren!

Während rund einem Jahr hat nun die Vollzugskommission mit der Technischen Leitung und der Fachstelle Melioration in diversen Sitzungen das Generelle Projekt ausgearbeitet. Das Generelle Projekt legt auf konzeptioneller Ebene die Meliorationsmassnahmen fest. Zu den Meliorationsmassnahmen gehören, der Strassenbau (Instandstellung, Rück- und Neubau), der Ökologische Ausgleich wie z.B. das Ausdolen von Drainagen und Entwässerunhsanlagen oder das Pflanzen von Hecken. Die Festlegung auf konzeptioneller Ebene bedeutet, dass die Massnahmen in den Plänen noch nicht genau in Lage und Ausmass festgelegt sind.

Nach der Vorprüfung durch Bund und Kanton ist evtl. eine Bereinigug erforderlich. Nach der Bereinigung gelangt das Generelle Projekt zur öffentlichen Auflage. Im Rahmen der öffentlichen Auflage können alle ihre Mitwirkungseingaben abgeben, welche anschliessend geprüft und gemäss Entscheid der Vollzugskommission in die Planwerke aufgenommen werden oder auch nicht.

Speziell bei unserem Meliorationsprojekt ist, dass aufgrund der Grösse des Perimeters ein Uweltverträglichkeitbereicht zu erstellen und dem Generellen Projekt beizulegen ist. Auch deiser ist fertiggestellt und gelangt zusammen mit dem Generellen Projekt zur Auflage. Wir rechnen damit, dass in ca. 2-3 Monaten die Auflage durchgeführt werden kann. Zu Beginn der Auflagefrist werden wir alle Grundeigentümer und alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung evtl. kombiniert mit einer Generalversammlung einladen.

Bei Fragen zum Generellen Projekt oder allgemeinden Fragen scheuen Sie sich nicht den Präsidenten oder ein Mitglied der Vollzugskommission anzusprechen, sie erteilen Ihnen gerne Auskunft.